9. Kassenprüfung (Revision)
9.1 | Die Mitgliederversammlung wählt aus ihrer Mitte jeweils für die Dauer von zwei Jahren einen Revisor. |
9.2 | Der Revisor prüft die Kasse des Vereines, erstattet der Mitgliederversammlung einen Prüfungsbericht und beantragt bei ordnungsgemäßer Führung der Kassengeschäfte die Entlastung des Kassiers. |