Auflösung des Vereins - Vereinshomepage AquaFit

Direkt zum Seiteninhalt

11. Auflösung des Vereins

11.1

Die Auflösung des Vereines kann nur in einer Mitgliederversammlung beschlossen werden, in der vier Fünftel der Mitglieder anwesend sind. Der Auflösungsbeschluß bedarf einer Dreiviertelmehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder.

11.2

Die Mitgliederversammlung hat für den Fall der Auflösung mehrere Liquidatoren zu bestellen, die nur gemeinsam vertretungsberechtigt sind.

11.3

Für die Verbindlichkeiten des Vereines haftet den Vereinsgläubigern nur das Vereins­vermögen.
Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereines oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vermögen des Vereines an die Gemeinde Poing, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige sportliche Zwecke zu verwenden hat.

 



zum Inhaltsverzeichnis

 
Zurück zum Seiteninhalt