4. Mitgliedsbeiträge
4.1 | Die Höhe der jährlichen Beiträge der Mitglieder wird durch die Mitgliederversammlung festgelegt. |
4.2 | Bei Beendigung der Mitgliedschaft besteht kein Anspruch auf Rückzahlung oder Erlaß fällig gestellter Leistungen. |