3.1 |
Die Mitgliedschaft ist durch schriftlichen Aufnahmeantrag zu beantragen. Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet der Vorstand. Einschränkungen auf bestimmte Personenkreise aus rassistischen, religiösen oder politischen Gründen sind nicht statthaft. Im Gegenzug dazu verpflichten sich die Mitglieder zu religiöser und politischer Neutralität.
|
3.2 |
Der Verein besteht aus ordentlichen Mitgliedern, d.h. aktiven und passiven Mitgliedern.
|
3.3 |
Die Mitgliedschaft kann seitens des Mitglieds unter Einhaltung einer Frist von 2 Wochen schriftlich oder per e-mail zum Halbjahresende gekündigt werden.
Die Mitgliedschaft endet außerdem durch Tod des Mitglieds oder durch Ausschlusserklärung seitens des Vorstandes mit sofortiger Wirkung. Die Entscheidung des Vorstandes über den Ausschluß eines Mitglieds hat einstimmig zu erfolgen. Dem Mitglied ist vorher Gelegenheit zur Äußerung zu den Vorwürfen zu geben. Gründe für einen Ausschluß liegen insbesondere dann vor, wenn ein Mitglied wiederholt in grober Art und Weise gegen den Vereinszweck und seine Interessen oder gegen die anerkannte Neutralitätspflicht verstoßen hat oder trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung mit seiner Beitragspflicht im Rückstand ist.
|
3.4 |
Die Beteiligung an den Veranstaltungen des Vereines und die Benutzung seiner Einrichtungen erfolgt, soweit nicht Versicherungsschutz besteht, auf eigene Gefahr der Mitglieder. Sie stellen den Verein und die Vorstandschaft insoweit von Haftungsansprüchen frei.
|
|
zum Inhaltsverzeichnis
|