Datenschutz - Vereinshomepage AquaFit

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5. Datenschutz

5.1Zur Erfüllung der satzungsgemäßen Aufgaben des Vereines und der Verpflichtungen, die sich aus der Mitgliedschaft im Bayerischen Landes-Sportverband e.V. (BLSV), Bayerischen Schwimmverband (BSV), Bayerischen Landestauchsportverband (BLTV) und Verband deutscher Sporttaucher (VdST) ergeben, werden im Verein unter Beachtung der rechtlichen Vorschriften, insbesondere der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) folgende Kategorien personenbezogener Daten von Vereinsmitgliedern, Funktionsträgern, Trainern und Übungsleitern sowie ggf. Wettkampfrichtern digital gespeichert:

Name, Adresse, Kommunikationsdaten, Geburtsdaten, Geschlecht, Nationalität, Bankverbindung, Vereinsmitgliedsdaten (z. B. Eintritt, Status, Austritt,), Funktionen im Verein, Ausbildungen sofern vereinsrelevant, Mitgliedschaften in Sportfachverbänden.

5.2Den Organen des Vereins, allen Mitarbeitern oder sonst für den Verein Tätigen ist es untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu anderem als dem zur jeweiligen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten, bekannt zu geben, Dritten zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen. Diese Pflicht besteht auch nach dem Ausscheiden des Mitglieds aus dem Verein fort.

5.3Als Mitglied des BLSV und des VDST ist der Verein verpflichtet, im Rahmen der Bestandsmeldung folgende Kategorien personenbezogener Daten seiner Mitglieder an den BLSV, ihm angeschlossene Sportfachverbände und dem VDST zu melden:
Name, Adresse, Kommunikationsdaten, Geburtsdatum, Geschlecht, Sportartenzugehörigkeit, Vereinsmitgliedsdaten.
Die Meldung dient zu Verwaltungs- und Organisationszwecken des BLSV, seiner Sportfachverbänden und des VDST.

5.4Zur Wahrnehmung satzungsgemäßer Mitgliederrechte kann der Vorstand an Funktionsträger, Trainer, Übungsleitern und mit Sonderaufgaben betrauten Mitgliedern bei Darlegung eines berechtigten Interesses die Adressen und Kommunikationsdaten der betroffenen Mitglieder übermitteln.
Dabei haben die Empfänger der Daten schriftlich zu versichern, dass diese Daten nicht zu anderen Zwecken verwendet werden als beantragt, insbesondere nicht weitergegeben werden dürfen.


5.5Im Zusammenhang mit seinem Sportbetrieb sowie sonstigen satzungsgemäßen Veranstaltungen veröffentlicht der Verein personenbezogene Daten und Fotos seiner Mitglieder auf seiner Homepage, in sonstigen analogen Dokumenten und übermittelt Daten und Fotos zur Veröffentlichung an Print- und Telemedien sowie elektronische Medien.
Der Veröffentlichung kann im Einzelfall widersprochen werden.

5.6Durch ihre Mitgliedschaft und die damit verbundene Anerkennung dieser Satzung stimmen die Mitglieder der Verarbeitung (Erheben, Erfassen, Organisieren, Ordnen, Speichern, Anpassen, Verändern, Auslesen, Abfragen, Verwenden, Offenlegen, Übermitteln, Verbreiten, Abgleichen, Verknüpfen, Einschränken, Löschen, Vernichten) ihrer personenbezogenen Daten in dem vorgenannten Ausmaß und Umfang zu. Eine anderweitige, über die Erfüllung seiner satzungsgemäßen Aufgaben und Zwecke hinausgehende Datenverwendung ist dem Verein – abgesehen von einer ausdrücklichen Einwilligung – nur erlaubt, sofern er aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung, der Erfüllung eines Vertrages oder zur Wahrung berechtigter Interessen, sofern nicht die Interessen der betroffenen Personen überwiegen, hierzu verpflichtet ist.

Ein Datenverkauf oder die Weitergabe der Daten zu Werbezwecken ist nicht statthaft.


5.7Jedes Mitglied hat im Rahmen der rechtlichen Vorschriften, insbesondere der DSGVO und des BDSG, das Recht auf Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten, deren Empfänger und den Zweck der Speicherung sowie auf Berichtigung, Löschung oder Sperrung, Einschränkung, Widerspruch und Übertragbarkeit seiner Daten.

5.8
Bei Beendigung der Mitgliedschaft werden personenbezogene Daten gelöscht, sobald ihre Kenntnis nicht mehr erforderlich ist. Daten, die einer gesetzlichen oder satzungsmäßigen Aufbewahrungspflicht unterliegen, werden für die weitere Verwendung gesperrt und nach Ablauf der Aufbewahrungspflicht entsprechend Satz 1 gelöscht.

5.9Die vereins- und personenbezogenen Daten werden durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor dem Zugriff Dritter geschützt.

5.10Sofern nach der DSGVO bzw. des BDSG erforderlich, wird zur Überwachung der Datenschutzbestimmungen vom Vorstand ein Datenschutzbeauftragter bestellt. Dies gilt insbesondere dann, wenn regelmäßig 10 und mehr Personen mit der Datenverarbeitung beschäftigt sind.

5.11Die vorstehenden Regelungen ersetzen nicht die nach Art. 13 und 14 DSGVO erforderlichen Informationen. Hierzu erstellt die Vorstandschaft entsprechende Datenschutzerklärungen, die auf der Vereinshomepage veröffentlicht werden.


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